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City-BKK-Pleite verunsichert auch Stomaträger

01. Juli 2011 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Die City-BKK schloss zum 1. Juli ihre Türen. Die erste Pleite einer gesetzlichen Krankenkasse die zugleich deutlich machte, wie schlecht die Kassen und ihre Verbände auf diese Situation vorbereitet waren. Auch die bei der City-BKK versicherten Stomaträger sind zum Teil mit der Situation überfordert.

Der Beutel am Bauch ist für Stomaträger fast so wichtig wie die Luft zum Atmen. Ohne Stomaversorgung könnten sie nur sehr schwer die eigenen vier Wände verlassen. Da ist die Verunsicherung groß, wenn die Krankenkasse plötzlich zahlungsunfähig ist. Wer soll jetzt die täglich benötigten Hilfsmittel bezahlen? Ähnlich geht es auch anderen Versicherten, die z.B. Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen oder auf lebenswichtige Medikamente angewiesen sind.

Tipp zum Krankenkassenwechsel

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen, unabhängig von ihrem Alter, Krankheit oder Behinderung.

Der einfachste Weg des Kassenwechsels ist der Antrag über das Internet. Alle Kassen bieten auf ihren Internetseiten entsprechende Online-Anträge an.

Geht eine Krankenkasse pleite, haben die Versicherten ein Wahlrecht beim Krankenkassenwechsel. Sie dürfen frei entscheiden, zu welchem Versicherer sie gehen möchten. Allerdings waren einige Kassen dem Ansturm wohl nicht gewachsen und wiesen in den ersten Tagen telefonische und sogar persönliche Anfragen ab. Was von der Tagespresse dankbar aufgegriffen wurde und Betroffene zusätzlich verunsicherte.

Es ist auch verständlich dass Mitarbeiter der City-BKK auf Anfragen ebenfalls kurz angebunden reagierten. Wer ist denn noch motiviert bei der Sache, wenn er bereits die Kündigung auf dem Tisch liegen hat?

Eine verfahrene Situation, in der einige Stomaträger dankbar die Hilfe ihres Stomatherapeuten annahmen. Mit einer Online-Antragsstellung bei der Kasse ihrer Wahl wurde das Problem Kassenwechsel gelöst. Ein Weg, auf dem jede Krankenkasse ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Probleme nachkommt. Aber auch ein Weg, zu dem nicht jeder Versicherte Zugang hat.

Nach einer aktuellen DPA-Meldung sind immer noch rund 49.000 Versicherte bei der City-BKK registriert. Wer noch keine neue Kasse hat, muss aber keine Probleme bei seiner medizinischen Versorgung befürchten. In einer Übergangsphase behalten die Versichertenkarten bis Ende September ihre volle Gültigkeit. Bis zum 14. Juli können Betroffene noch von ihrem Krankenkassen-Wahlrecht Gebrauch machen. Danach werden sie einer neuen Kasse zugeteilt. Damit ist gewährleistet, dass ärztliche Behandlungen weiter erfolgen und benötigte Medikamente und medizinische Hilfsmittel nicht aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen, bis alle ehemaligen City-BKK-Mitglieder in einer neuen Kasse aufgenommen wurden und ihnen eine neue Krankenkassenkarte ausgestellt ist.

Quellen: Bis zu 49 000 City-BKK-Versicherte ohne neue Kasse, dpa-Meldung vom 29.06.2011 & eigene Recherchen

Kategorie: Gesundheitspolitik, Soziales

Pauschale Folgen

20. Mai 2011 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Am 30.06.2010 lief die Übergangsfrist aus, zu der auch die letzten bis dahin noch bestehenden Verträge zwischen Versorgern und Krankenkassen ihre Gültigkeit verloren. Die zunächst geplanten Ausschreibungsverfahren sorgten bei Betroffenen für Verunsicherung, konnten sich aber nicht durchsetzen. Dennoch ist der Kostendruck in der Stomaversorgung gestiegen. 5-10%1 der Stomaträger waren in den vergangenen Monaten von einer Versorgungsumstellung betroffen. Nicht immer, aber häufig eine Folge der neuen Pauschal-Verträge zwischen Krankenkassen und Versorgern.

steigender Kostendruck auf dem Stomamarkt

In der Stomaversorgung haben sich heute weitgehend die Verträge durchgesetzt, bei denen jeder Versorger (Sanitätshaus, HomeCare-Unternehmen oder Apotheke) mitmachen kann, der mit dem vereinbarten Preis einverstanden ist und die geforderten Qualitätsbedingungen der Krankenkasse erfüllen kann (Beitrittsverträge). Von der Krankenkasse erstattet wird dabei immer öfter eine Monatspauschale. In den meisten Fällen ist diese für den monatlichen Bedarf an Platten, Beuteln usw. eines Stomaträgers auch ausreichend. Allerdings gibt es immer wieder einzelne Betroffene, die einen weit höheren Verbrauch haben als die Pauschale abdeckt.

Wer mit seinem Verbrauch über der Pauschalvergütung liegt, wird unter Umständen zum ungern gesehenen Kunden. Von mehreren Stomaträgern wurde uns berichtet, dass sie wie gewohnt ihr Rezept abgeben wollten und plötzlich abgewiesen wurden. Oft mit dem Argument, die Krankenkasse würde dieses oder jenes Produkt oder die vom Arzt verordnete Menge nicht mehr bezahlen. Völlig verwirrend wird es, wenn man als Betroffener bei der eigenen Krankenkasse nachfragt und zu hören bekommt: „Natürlich bekommen sie alles was sie benötigen.“ Und dann?

Grund für die widersprüchlichen Aussagen ist oft ein scheinbar weit verbreitetes Missverständnis. Denn bei der Pauschale handelt es sich gerade nicht um einen Maximalbetrag pro Person, sondern um einen statistischen Durchschnittswert für alle Stomaträger einer Krankenkasse. Deshalb muss niemand privat zuzahlen, weil der persönliche Bedarf höher ist als die Pauschale. Ebenso wenig wie er eine Gutschrift bekommt, wenn er weniger Kosten verursacht als andere.

Anstatt den eigenen Kunden vor die Tür zu setzen lohnt es sich für den Versorger oft zu hinterfragen, warum der Verbrauch nicht in die Pauschale passt. Ist die Ursache eine Komplikation, die sich mit weniger Aufwand nicht versorgen lässt, wird das über die Mischkalkulation des Versorgers aufgefangen. Dem betroffenen Stomaträger darf dabei kein Nachteil entstehen.

Häufig sind aber Fehlversorgung für einen hohen Verbrauch verantwortlich. Zum Beispiel verhält sich ein Colostoma bei einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung nicht selten so wie ein Ileostoma und ist mit einem Ausstreifbeutel besser versorgt als mit fünf und mehr geschlossenen Beuteln täglich. Eine Umstellung der Versorgung macht in solch einem Fall auch für den betroffenen Stomaträger Sinn. Für ihn wird es einfacher und weniger aufwendig, ein Gewinn für beide Seiten.

Auch war in der Vergangenheit manches möglich, was heute kritisch hinterfragt wird. Wer sein Ileostoma mit einem geschlossenem Beutel versorgt, hat einen zwei- bis dreimal höheren Verbrauch als ein Colostomieträger, für den die geschlossenen Beutel eigentlich gedacht sind. Ist der Mehrbedarf wirklich begründet oder ist es reine Bequemlichkeit oder eine vermeintlich „sauberere Versorgung“, wenn kein Ausstreifbeutel verwendet wird? Diskussionen mit der Krankenkasse und dem Versorger sind hier vorprogrammiert. Ohne medizinische Begründung muss man sich in solchen Fällen auf eine Änderung der eigenen Versorgungsgewohnheiten einstellen. (weiterlesen …)

Kategorie: Gesundheitspolitik, Pflegeexperten Stoma, Soziales

Pro Stomatherapeuten (2)

09. Februar 2011 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Am 30.11.2010 entschied das Bayrische Landessozialgericht bereits in zweiter Instanz, dass Krankenkassen in ihren Verträgen zur Stomaversorgung die Beschäftigung von Pflegeexperten Stoma+Wunde+Inkontinenz nach den Kriterien des DVET/DBfK von ihren Vertragspartnern fordern dürfen. Wir haben darüber berichtet. Gegen diese Entscheidung hat das klageführende Versorungsunternehmen jetzt Revision eingelegt. Damit kommt es zur erneuten Verhandlung, diesmal vor dem Bundessozialgericht.

Mit einer Bestätigung der Entscheidung des LSG München könnten sich weitere Krankenkassen den Qualitätsanforderungen anschließen und damit die fachliche Betreuung von Stomaträgern nach der Entlassung aus der Klinik verbessern. Wir bleiben am Ball und informieren euch über die weitere Entwicklung.

Kategorie: Gesundheitspolitik, Pflegeexperten Stoma, Soziales

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