Parkerleichterungen für Stomaträger

Parkerleichterungen für Stomaträger


Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen sind zwei von vielen Maßnahmen, die der Gesetzgeber vorsieht, um die Nachteile einer Behinderung auszugleichen. Auch Stomaträger können diese Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die Grenzen sind allerdings eng gesteckt. Wir erläutern die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Parkausweise und in welchen Fällen auch Stomaträger Parkerleichterungen nutzen können.


Behindertenparkplätze – bei außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde


Auf Behindertenparkplätzen dürfen grundsätzlich nur Inhaber des blauen Parkausweis parken. Den europaweit gültigen Ausweis erhalten.

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