Hilfsmittelgesetz im Bundestag

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31.01.2017

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Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Aus der Sicht der Betroffenen schildert heute für kobinet Luise Rauschmayer Probleme bei der Hilfsmittelversorgung. Die Theologin und Journalistin aus München meint, die Behindertenbewegung müsse hier aktiv werden.

[...] Auch das neue HHVG legt viel Gewicht auf das Hilfsmittelverzeichnis - mit dem Effekt, dass seine Rolle in der Praxis also weiter gestärkt wird. Dagegen ist rechtlich der tatsächliche Bedarf des oder der einzelnen Versicherten maßgeblich (und das Hilfsmittelverzeichnis unerheblich). Das Problem liegt in der Preisdrückerei der Krankenkassen und ihrer Komplizenschaft mit unredlichen "Leistungserbringern", die kalkulieren, dass die Versicherten gezwungenermaßen "freiwillig" einen Aufpreis zahlen, um statt der angebotenen unbrauchbaren Produkte brauchbare zu bekommen.

Diese Preisdrückerei, auch durch sogenannte "Ausschreibungen", ist vom Gesetzgeber gewollt. Die Ausschreibungen werden im neuen Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz weiter fortgeschrieben. Eine Krankenkasse lobt also den Bedarf eines Jahres in einem ganzen Bundesland im Paket aus - einschließlich Beratung, Anpassung, Einweisung, Wartung, Reparatur, Abholung nach dem Ende der Nutzung, Lagerung, Entsorgung. Das kleine Sanitätshaus "um die Ecke" kann sich auf so eine Massen-Ausschreibung de facto nicht bewerben - anonyme fliegende Händler, die keinen Ruf zu verlieren haben, bekommen wie einen gedeckten Tisch Marktzugang und Kundenkontakt von den Kassen serviert. Und nutzen dann die Uninformiertheit und Zwangslage der Versicherten, indem sie z.B. Rollatoren zur Selbstmontage per Paket zusenden. Oder es wird ein schlechtes Produkt als "Kassenmodell" vorgeführt. Für ein geeignetes müsse der oder die Versicherte privat zuzahlen - eine Falschinformation, die von den Kassen wissentlich geduldet und von den Politikern durch ihre Gesetze unterstützt wird.

Solange die Kompetenz der einzelnen Sanitätshäuser so sehr unterschiedlich ist, können Anreize zu mehr Qualität effizient fast nur gesetzt werden, indem wir Versicherte und Betroffenen gute Beratung und Versorgung honorieren durch Folgeaufträge und Empfehlungen. Daher müssen wir im Interesse auch der künftigen Betroffenen und der Versichertengemeinschaft - gegen die gegenwärtige Rechtslage und gegen die vorliegende Version des HHVG - weiterhin freie Wahl des Anbieters fordern!

Demgegenüber geht das neue HHVG durch weitere Bürokratisierung und Verteuerung der fast ausschließlich formalen "Präqualifizierung" der Geschäftsinhaber an unserem Bedarf tatsächlicher Qualifizierung aller Beschäftigten in der Rehatechnik vorbei. [...]

[...] Für einen Staat, der die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, gehört es zur Öffentlichen Daseinsvorsorge, seinen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den erforderlichen technischen Hilfen zu schaffen. [...]

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