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Pro Stomatherapeuten

03. Dezember 2010 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen in ihren Verträgen mit Leistungserbringern die Beschäftigung von Stomatherapeuten fordern. Das entschied das bayerische Landessozialgericht am vergangenen Dienstag und setzte damit ein deutliches Signal. Krankenkassen dürfen von ihren Vertragspartnern zusätzliche Mitarbeiter-Qualifizierungen für die Versorgung von Stomaträgern fordern, die über die gesetzlichen Vorgaben und die Bestimmungen des neuen Präqualifizierungsverfahrens hinaus gehen.

Abbildung Justizia

Ob Stomaberater, Stomatherapeut oder Pflegeexperte Stoma, eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es nicht. Prinzipiell kann jeder als selbst erklärter Experte tätig werden, wenn er weiß wie man Platten und Beutel klebt. Was die Definition, aber vor allem die Umsetzung von Qualitätsstandards in der Stomatherapie schwer macht. Ein Dilemma auch für die Krankenkassen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der eigenen Versicherten.

Eine qualifizierte Anleitung und Betreuung von Stomaträgern beugt Komplikationen, Fehl- und Überversorgungen vor. Was sich am Ende für jede Krankenkasse rechnet. Die AOK Bayern fordert in ihrem Leistungsvertrag die Beschäftigung von Fachkräften mit Weiterbildung zum “Pflegeexperten Stoma+Inkontinenz+Wunde” nach den Kriterien des DVET/DBfK, eine Weiterbildung für Pflegekräfte mit mehr als 700 Unterrichtseinheiten und qualifizierter Abschlussprüfung.

Gegen diese Anforderung klagten mehrere Unternehmen. Zur fachlichen Leitung der Versorgung von Stomabetroffenen in einem Unternehmen sei die Berufsqualifikation des Meisters der Orthopädie-Technik völlig ausreichend, so die Kläger. Weitere personelle Qualitätsanforderungen dürften die Krankenkassen nicht stellen. Dieser Ansicht erteilte das Gericht eine klare Absage und wies die Klage im Berufungsverfahren ab. In erster Instanz hatte das Sozialgericht München bereits ähnlich entschieden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und aufgrund der bundesweiten Bedeutung der Entscheidung besteht für die klagenden Unternehmen die Möglichkeit der Revision vor dem Bundessozialgericht (Az.: L 4 KR 200/09). Dennoch hat das Gericht der qualifizierten Weiterbildung in der Stomatherapie den Rücken gestärkt. Aus Sicht der Stomaträger eine positive Entscheidung, denn eine anerkannte Berufsqualifikation für Stomatherapeuten ist längst überfällig. Bereits im Jahr 2000 forderte die Deutsche ILCO e.V. den Gesetzgeber in ihrer “Leitlinie Stomaberatung” auf, Regelungen für eine Zertifizierung der Fachqualifikation zu schaffen.

Quellen: DVET Fachverband Stoma und Inkontinenz e.V., Leitlinie “Stomaberatung” der Deutschen ILCO e.V.
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Kategorie: Gesundheitspolitik, Pflegeexperten Stoma, Soziales

Präqualifizierung, was bedeutet sie für Stomaträger?

30. März 2010 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Mit der letzten Gesundheitsreform der damaligen großen Koalition kam einige Unruhe in die Hilfsmittelversorgung. Der Markt wurde geöffnet und den gesetzlichen Krankenkassen der Weg geebnet, alle bisherigen Verträge mit den Leistungserbingern (Sanitätshäusern, HomeCare) neu zu verhandeln. In der Folge brach die Versorgungsqualität teilweise massiv ein. Besonders die Versorgung von Inkontinenz-Betroffenen geriet immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Stomaträger blieben von diesen Auswirkungen zum Glück weitgehend verschont.

Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzgeber das Präqualifizierungsverfahren aus der Taufe gehoben. Ab dem 1. April 2010 kann jeder Leistungserbringer anhand vorgegebener Kriterien nachweisen, dass er die geforderte Qualität erfüllt und beispielsweise in der Lage ist zuverlässig zu liefern und speziell ausgebildetes Personal beschäftigt, um Betroffene in der Anwendung der Hilfsmittel einzuweisen und zu unterstützen.

Mit bestandener Präqualifizierung erfüllt der Leistungserbringer die Voraussetzungen, um den neuen Verträgen der Krankenkassen beizutreten. Und das ohne jeder einzelnen der über 160 Kassen nachweisen zu müssen, dass er die Vertragsvoraussetzungen hinsichtlich der Qualität tatsächlich erfüllen kann.

Aus Sicht der Stomaträger ist die Präqualifizierung ein Schritt in die richtige Richtung. (weiterlesen …)

Kategorie: Gesundheitspolitik

Vor dem Wechsel sorgfältig prüfen

18. März 2010 · Autor: CL · Druckversion Druckversion
Krankenkassenwechsel wegen Zusatzbeiträge?

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben angekündigt, in diesem Jahr Zusatzbeiträge von ihren Versicherten zu verlangen. Einige wie DAK und KKH fordern bereits heute einen zusätzlichen Obolus von 8 Euro pro Monat. Die Zusatzbeiträge sind laut Vertretern der Krankenkassen politisch gewollte Folge des 2009 eingeführten Gesundheitsfonds, aus dem die Ausgaben der Kassen finanziert werden. Der Fonds decke aber nur 95% der Ausgaben ab. Den Rest müsse man sich jetzt eben von den eigenen Versicherten holen.

Die zusätzlich erhobenen Beiträge sind ärgerlich und bei manch einem keimt der Wunsch nach einem Wechsel der Krankenkasse auf. Aber Hilfsmittelnutzer wie wir Stomaträger sollten vor einem Wechsel die Hilfsmittel-Leistungen einer neuen Krankenkasse sorgfältig prüfen. Darauf weist das Aktionsbündnis meine Wahl in einer aktuellen Meldung hin. Insbesondere die individuellen Versorgungsleistungen sollte man genau unter die Lupe nehmen. (weiterlesen …)

Kategorie: Gesundheitspolitik, Soziales

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