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Unterstützung vom Sozialdienst

Verordnung für Stomaversorgung
 

Sie haben recht auf eine Verordnung zum Anleiten der Versorgung des Stomas. Das ist zeitlich beschränkt und wird von der Kasse bezahlt. Dafür können sie einen Pflegedienst einschalten. Der Sozialdienst der Klinik kann sie bei der Suche nach einem Pflegedienst unterstützen.

Antrag auf Schwerbehindertenausweis

Je nachdem wie stark sie durch das Stoma eingeschränkt sind, können sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Auch dabei hilft Ihnen der Sozialdienst der Klinik.

 

Antrag auf Pflegegrad
 

Bei einer Einschränkung der Mobilität und Selbstständigkeit haben sie das Recht auf einen Pflegegrad. Die Höhe des Pflegegrades wird vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei einem Hausbesuch bestimmt. Doch der Antrag auf einen Pflegegrad kann der Sozialdienst der Klinik schon stellen. Allerdings ist das Vorhandensein eines Stomas an und für sich keine ausreichende Begründung für einen Pflegegrad.