Das Persönliche Budget – darauf solltet ihr achten

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11.12.2019

Derzeit bietet die DAK-Gesundheit ihren Versicherten zur Stomaversorgung das Persönliche Budget an. Aber was ist das Persönliche Budget eigentlich und warum solltet ihr euch genau überlegen, ob ihr auf das Angebot der DAK eingeht?

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, mit der Menschen mit einer Behinderung ihren Bedarf an Dienst- oder Sachleistungen selbst einkaufen können. Die Stomaversorgug fällt unter die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die man über das Persönliche Budget organisieren kann.

Normalerweise gilt das Sachleistungsprinzip, d.h. die Krankenkasse beauftragt Vertragspartner damit uns die benötigten Stoma-Hilfsmittel zu liefern. Mit dem Persönlichen Budget erhalten Stomaträger/-innen keine Sachleistung mehr, sondern die Krankenkasse überweist einen Geldbetrag. Und damit gehen wir dann einkaufen, ohne an irgendwelche Vorgaben gebunden zu sein. Wir können die Stomaversorgung unserer Wahl einkaufen und auch selbst entscheiden, von wem wir uns versorgen lassen. Unabhängig davon, ob unser Versorger einen Vertrag mit der eigenen Krankenkasse hat oder nicht.

Das hört sich erstmal alles ganz gut an. Keine Diskussionen mehr, wenn der Wunsch-Versorger kein Vertragspartner meiner Kasse ist oder mir meine gewohnten Stoma-Artikel nicht mehr liefern möchte. Aber es gibt einen Haken bei der Sache:

  1. Das persönliche Budget ist nicht höher als die Monatspauschale!
    Das Budget darf nicht höher sein als die Kosten, die bei einer Sachleistung entstehen würden. In der Stomaversorgung heißt das: das Persönliche Budget ist in aller Regel so hoch wie die Monatspauschale, die zwischen der Krankenkasse und ihren Vertragspartnern vereinbart ist. Im Fall der DAK-Gesundheit sind das 145 Euro im Monat.
    Bevor ihr auf das Angebot der DAK eingeht solltet ihr euch genau erkundigen, was eure Versorgung tatsächlich kostet. 145 Euro sind in vielen Fällen nicht ausreichend und alles was über das Budget hinaus geht müsst ihr aus eurer eigenen Tasche zuzahlen.

  2. Ihr übernehmt die volle Verantwortung!
    Mit der Einwilligung in das Persönliche Budget übernehmt ihr die volle Verantwortung für eure Stomaversorgung. Verändert sich eure Situation und ihr benötigt Hilfe von einer Stomatherapeutin oder andere Stoma-Artikel, liegt es ganz in eurer Hand das alles zu organisieren. Euer Versorger muss sich an keine Vorgaben halten, die für die Vertragspartner der Krankenkassen bei einer Sachleistung verpflichtend sind.

Das Persönliche Budget soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen ihren Bedarf an Unterstützung und Hilfsmitteln selbst zu organisieren, wenn sie das wünschen und sich bewusst dafür entscheiden. Dafür stellt man einen Antrag bei einem der Kostenträger und verhandelt mit ihnen die Höhe des Budgets. Aktuell verweist die DAK-Gesundheit einige ihrer Versicherten auf das Persönliche Budget, das ist der falsche Weg. Niemand kann euch vorschreiben oder gar dazu drängen, eure Stomaversorgung über das Persönliche Budget zu regeln und für eine gute Hilfsmittelversorgung selbst die Verantwortung zu übernehmen.

Grundsätzlich ist das Persönliche Budget eine gute Sache und hilft vielen Menschen dabei ein selbstbestimmtes Leben zu führen, trotz ihrer Behinderung. Es spricht auch nichts dagegen, sich als Stomaträger/-in bewusst dafür zu entscheiden. Wir sehen aber auch, dass dies nicht für alle Versicherten der DAK-Gesundheit der richtige Weg sei kann. Den Schritt hin zum Persönlichen Budget sollte sich jeder gut überlegen.