Die neuen Festbetragsregelungen in Deutschland seit 1.1.2005 - Stoma-Welt - https://www.stoma-welt.de/

Seit Januar 2005 verlangen einige Sanitätshäuser, Apotheken, etc. zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Monatsbedarf an Stomaversorgung weitere Zuzahlungen. Die zusätzlichen Zahlungen sind unterschiedlich hoch und werden mit den seit 1.1.2005 gültigen Festbeträgen für Stomaartikel begründet. Doch was ist die Festbetragsregelung eigentlich und warum soll ich jetzt mehr zur Versorgung zuzahlen? Kann ich den zusätzlich in Rechnung gestellten Aufschlag umgehen?

Stomaträger haben generell Anspruch darauf, das ihre Krankenkasse die für die Stomaversorgung notwendigen Produkte bezahlt. Wie viel die Krankenkassen für bestimmte Versorgungsartikel bezahlen ist in sogenannten Festbeträgen vereinbart worden. Diese waren in der Vergangenheit aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, seit 1.1.2005 gelten aber bundesweit erstmals einheitliche Festbeträge für Stomaversorgungsartikel.

Durch die Vereinheitlichung fallen die vereinbarten Festbeträge in einigen Bundesländern niedriger aus als bisher. Dadurch ist das Geschäft mit Produkten zur Stomaversorgung für einige Sanitätshäuser, Apotheken und überregionalen Versorgern nicht mehr rentabel. Sie stellen deshalb zusätzliche "wirtschaftliche Aufschläge" in Rechnung, um die Einbußen gegenüber den neuen Festbeträgen auszugleichen. Diese Aufschläge sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet.

In den Festbeträgen, die unsere Krankenkassen z.B. nach der Lieferung von Stomaversorgung an das Sanitätshaus zahlt, ist aber nicht nur der Preis für das jeweilige Produkt, sondern auch für die Beratung enthalten. Damit hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt das Stomaträger bei Bedarf Beratung zur Anwendung der Produkte erhalten.

Für viele Versorger lohnt sich weiterhin der Verkauf von Stomaprodukten. Sie verlangen keine "wirtschaftlichen Aufschläge" zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung. Eure Krankenkassen sind verpflichtet auf Nachfrage Sanitätshäuser, Apotheken oder andere Versorger in eurer Nähe zu nennen, bei denen keine zusätzlichen Zahlungen fällig werden.

Fazit: bei den von euch verlangten zusätzlichen Zahlungen, egal ob sie als Aufschlag für die Stomaprodukte oder als neuen Gebühr für die Beratung ausgegeben wurden, handelt es sich nicht um gesetzlich vorgegebene Zuzahlungen. Bei vielen Versorgern fallen weiterhin keine zusätzlichen Zahlungen an und ihr könnt jederzeit euren Versorger wechseln. Erkundigt euch bei eurer Krankenkasse oder eurer ILCO-Gruppe vor Ort nach entsprechenden Sanitätshäusern, Apotheken oder überregionalen Versorgungen.

Weiterführenden Informationen:

Deutsche ILCO e.V.:

Neue Festbeträge für Stomaartikel ab 1.1.2005, jedoch keine Veränderungen bei den Zuzahlungen [1]

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:

Festbeträge für Hilfsmittel sichern qualitativ gute wirtschaftliche Versorgung [2]

Orthopädie-Technik-Forum:

Wirtschaftliche Aufzahlungen bei Stoma- und Inkontinenzprodukten [3]