Stomaartikel auf Rezept
Artikel zur Stomaversorgung sind immer “zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel” auf die ein Anspruch als Sachleistung besteht. Der behandelnde Arzt (meist der Hausarzt) stellt über diese Hilfsmittel ein Rezept aus, das dann bei einem Versorger (Sanitätshaus, Homecare-Unternehmen, Apotheke) eingereicht wird. Dieser bestellt in aller Regel die verordneten Hilfsmittel und liefert sie dem Stomaträger. Dabei besteht ein Anspruch auf die Lieferung der Artikel bis nach Hause.
Hilfsmittel müssen immer auf einem extra Rezept verordnet werden, also nicht zusammen mit Arzneimitteln. Manche (z. B. Haut-)Pflegemittel für die Versorgung von Stomata zählen auch zu den Arzneimitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten dafür von den Kassen nur dann übernommen werden, wenn sie verschreibungspflichtig sind und dass dafür die normale Zuzahlung zu leisten ist. Für sie gilt nicht die Pauschalregelung wie für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Zur Not reicht es zwar aus, wenn auf einem Rezept nur steht “Hilfsmittel zur Stomaversorgung für … Monate”. Aber es ist besser, sich konkret die Produkte verordnen zu lassen, die man benötigt. Dazu zählen die genaue Bezeichnung oder siebenstellige Hilfsmittelnummer, ggf. die Größe, die Gesamtstückzahl und der Verordnungszeitraum, z.B. “Bedarf für 3 Monate”. Auf der Verordnung sollte das Feld 7 “Hilfsmittel” angekreuzt sein und die Diagnose, z.B. “Colostoma”.
Um Irrtümer auszuräumen: Stomaprodukte brauchen keine Hilfsmittelnummer, auch wenn das bei vielen Produkten der Fall ist. Das Hilfsmittelverzeichnis (Link folgt) ist nur eine Arbeitshilfe für die Krankenkassen, aber keine ausschließliche Liste von zugelassenen Hilfsmitteln. Auch eine Pharmazentralnummer (PZN) auf der Packung ist keine Qualifizierung oder Zulassung, sondern ebenso nur eine Nummerierung wie die Artikelnummer des Herstellers – nur eben für Apotheken und einen Teil der übrigen Versorger.
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· Autor: CL · letzte Aktualisierung am 06. April 2009





