Festbeträge für Stoma-Artikel
Als Festbetrag wird die Höchstgrenze bezeichnet, bis zu der die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für bestimmte Hilfsmittel übernehmen. Produkte zur Stomaversorgung gehören zu diesen Hilfsmitteln.
Die Festbeträge werden vom Spitzenverband der Krankenkassen festgelegt. Dabei werden vorab sowohl die Versorger als auch Interessenvertreter der Patienten angehört sowie Marktanalysen durchgeführt, um einen fairen Preis zu erzielen mit dem alle Beteiligten gut leben können. Ziel der Festbetragsregelung ist ein transparenter Preiswettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt und einen verbesserte Kostenkontrolle auf Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen.
Bis zur Höhe des Festbetrags wird der Versorger (Apotheke, Sanitätshaus, Homecare-Unternehmen) für die Stomaartikel selbst und darüber hinaus für die Lieferung und die Einweisung in den Umgang mit den Stomaartikeln bezahlt. In dem Preis steckt also nicht nur die Bezahlung für die Ware, sondern auch für die Dienstleistung der Stomaberatung bzw. Stomatherapie.
Eine vollständige Übersicht über die aktuell gültigen Festbeträge gibt die Festsetzung der Festbeträge für Stomaartikel, verabschiedet vom Spitzenverband der Krankenkassen am 23.10.2006. (Quelle des Dokuments: www.bvmed.de)
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· Autor: CL · letzte Aktualisierung am 10. April 2009