Präqualifizierung, was bedeutet sie für Stomaträger?
30. März 2010 · Autor: CL ·
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Mit der letzten Gesundheitsreform der damaligen großen Koalition kam einige Unruhe in die Hilfsmittelversorgung. Der Markt wurde geöffnet und den gesetzlichen Krankenkassen der Weg geebnet, alle bisherigen Verträge mit den Leistungserbingern (Sanitätshäusern, HomeCare) neu zu verhandeln. In der Folge brach die Versorgungsqualität teilweise massiv ein. Besonders die Versorgung von Inkontinenz-Betroffenen geriet immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Stomaträger blieben von diesen Auswirkungen zum Glück weitgehend verschont.
Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzgeber das Präqualifizierungsverfahren aus der Taufe gehoben. Ab dem 1. April 2010 kann jeder Leistungserbringer anhand vorgegebener Kriterien nachweisen, dass er die geforderte Qualität erfüllt und beispielsweise in der Lage ist zuverlässig zu liefern und speziell ausgebildetes Personal beschäftigt, um Betroffene in der Anwendung der Hilfsmittel einzuweisen und zu unterstützen.
Mit bestandener Präqualifizierung erfüllt der Leistungserbringer die Voraussetzungen, um den neuen Verträgen der Krankenkassen beizutreten. Und das ohne jeder einzelnen der über 160 Kassen nachweisen zu müssen, dass er die Vertragsvoraussetzungen hinsichtlich der Qualität tatsächlich erfüllen kann.
Aus Sicht der Stomaträger ist die Präqualifizierung ein Schritt in die richtige Richtung. (weiterlesen …)
Kategorie: Gesundheitspolitik
