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Und es wird nachgebessert

28. September 2008 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Die Sommerpause ist zu Ende, in Berlin widmet man sich wieder dem politischen Alltag. Auf dem Programm stand gleich zu Beginn der neuen Sitzungswochen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG). Mit diesem Gesetzentwurf sollen jetzt die letzten Lücken der jüngsten Gesundheitsreform geschlossen werden. Dabei liegen auch Änderungsvorschläge für den Bereich Hilfsmittelversorgung auf dem Tisch.

Hilfsmittelversorgung

Die zum 1.4.2007 in Kraft getretene Reform verpflichtet Krankenkassen zur Ausschreibung eines Großteils ihres Hilfsmittelbedarfs. Der gravierende Nachteil einer Ausschreibung ist, dass es immer nur einen Gewinner gibt. Und wenn es nur einen Gewinner gibt, muss die gesetzliche Krankenkasse (GKV) dem bei ihr versichertem Stomaträger vorschreiben, bei wem er seine zur Stomaversorgung benötigten Artikel bestellen muss.

In der Praxis gewinnt in aller Regel der Leistungserbringer mit dem günstigsten Preis. Der durch die Ausschreibungen ausgeübte Preisdruck führt aber dazu, dass immer wieder Billigheimer das Rennen machen. Das die billigsten aber oft nicht die besten sind, zeigt ein aktueller Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung. Anhand von drei Fällen wird dort berichtet, welche Probleme und Versorgungslücken nach Ausschreibungen tatsächlich entstehen können. So wurde beispielsweise einem Stomaträger die von ihm benötigte Menge an Stomabeuteln begrenzt mit dem Hinweis, das er ja die benutzten Beutel ausstreifen und wieder verwenden kann, falls ihm die zugestandene Durchschnittsmenge nicht ausreicht. (weiterlesen …)

Kategorie: Soziales