Pro Stomatherapeuten (3)

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25.03.2012

Dürfen Krankenkassen die Beschäftigung von Stomatherapeuten in ihren Versorgungsverträgen pauschal fordern? Nein, so die Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) im vergangenen Jahr. Zugleich stellte das Gericht fest, das die Aufgabe der Versorger in erster Linie die Lieferung von Produkten zur Stomaversorgung und die Anleitung in deren Gebrauch ist. Eine darüber hinaus gehende pflegerische Leistung müssen sie nicht erbringen. In der darauf folgenden Diskussion wurde allerdings deutlich, wie alleine Stomaträger dastehen, sollten sich die Sanitätshäuser zukünftig an dieser Entscheidung orientieren.

Abbildung: Justizia

Stomatherapeuten sind wichtige Ansprechpartner für Stomaträger. Nicht nur in der ersten Zeit nach der Operation, in der Stomaträger die Selbstversorgung erlernen, sondern auch wenn es nach dem Klinikaufenthalt zu Komplikationen oder Versorgungsproblemen kommt. Hilfe finden sie dann dort wo sie ihre Stomabeutel und -platten erhalten. Denn Stomatherapeuten arbeiten heute entweder in der Klinik oder in der „HomeCare“. Mit diesem Begriff wird die Hilfsmittelversorgung im häuslichen Bereich bezeichnet, die heute von vielen Sanitätshäusern und einigen spezialisierten HomeCare-Firmen angeboten wird und zu der auch die Stomaversorgung zählt.

Die HomeCare-Versorgung finanziert sich über die Lieferung der Hilfsmittel, was zugleich ihre Achillesferse ist: eine umfangreiche Betreuung der eigenen Stomakunden durch geschultes Pflegepersonal ist heute für einem guten HomeCare-Service ganz selbstverständlich, wird von den Krankenkassen aber nicht gesondert vergütet. Der Service muss sich alleine aus dem Hilfsmittelverkauf finanzieren. In Folge des vor allem durch die neuen Pauschalverträge der Krankenkassen gestiegenen Kostendrucks geraten die pflegerischen Leistungen in der Stomaversorgung aber immer öfter in die Diskussion.

Genau hier setzte die AOK-Bayern mit ihrem Vertrag zur Stomaversorgung an. Sie forderte von den Versorgern die Beschäftigung von mindestens einem Stomatherapeuten mit der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung zum „Pflegeexperten Stoma, Kontinenz, Wunde“ nach der Weiterbildungsordnung der FgSKW (vormals DVET). Damit sollte eine gleichbleibend hohe Versorgungsqualität bei allen Vertragspartnern der Krankenkasse sicher gestellt werden. Ein durchaus positiver Schritt für die bei der AOK-Bayern versicherten Stomaträger.

Gegen diese Anforderung wehrten sich allerdings einzelne Versorger. Mit Erfolg. Das BSG bestätigte zwar ausdrücklich, dass Stomaträger auf eine fachlich spezialisierte ambulante Versorgung angewiesen sind. Allerdings sei dies eine originäre Aufgabe der häuslichen Pflege. Die Sanitätshäuser müssen lediglich die Stomaprodukte liefern und in deren Gebrauch anleiten.

Die häusliche Pflege kann die HomeCare heute aber nicht ersetzen. Das eine häusliche Pflege zuerst einmal vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt werden muss ist nur ein grundlegender Unterschied zur HomeCare-Versorgung. Ein weiterer: man findet heute in so gut wie keinem Pflegedienst qualifizierte Stomatherapeuten.

Stomaträger mit akuten Versorgungsproblemen oder Komplikationen stehen damit ziemlich alleine da, sollten sich Sanitätshäuser in Zukunft auf die reine Lieferung der Stomabeutel beschränken. Glücklicherweise haben die Versorger bislang recht gelassen auf das BSG-Urteil reagiert. Wer Wert auf einen umfassenden und qualifizierten HomeCare-Service legt tut dies auch weiterhin. Allerdings mag man sich nicht ausmalen was passiert, wenn der Kostendruck weiter steigt und die heute weitgehend üblichen Pauschalvergütungen der Krankenkassen weiter sinken.

Die ambulante pflegerische Versorgung von Stomaträgern muss auch zukünftig gesichert sein. Wenn nicht in der etablierten HomeCare-Versorgung, dann mit einer tragfähigen Alternative z.B. in der häuslichen Pflege. Beides kostet allerdings Geld, eine qualifizierte Versorgung gibt es nicht zum Nulltarif.