DAK will Stomaträgern den Versorger diktieren

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21.11.2017

Die DAK-Gesundheit hat eine Ausschreibung gestartet. Damit versucht die Krankenkassen ihre monatliche Erstattungs-Pauschale für die Stomaversorgung deutlich abzusenken. Denn die Ausschreibung kann nur ein einziger Versorger gewinnen und der günstigste Preis gibt dabei den Ausschlag. Düstere Aussichten für die bei der DAK versicherten Stomaträger. Aber ist das Vorgehen der DAK überhaupt legal?

Abbildung: ein Paar hält gemeinsam eine Tafel mit der Aufschrift *Ausschreibung* und zeigt den Daumen runter

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kaufmännische Krankenkasse KKH eine Ausschreibung durchgeführt und konnte damit ihre Versorgungspauschale deutlich absenken. Die Folge für die Versicherten der KKH: sie haben heute nur noch die Wahl zwischen drei Versorgern, den Ausschreibungs-Gewinnern. Für ihre Versicherten hat die KKH damit das im Gesetz festgeschriebene Wahlrecht dramatisch eingeschränkt und die Monatspauschale so weit abgesenkt, dass selbst Einschränkungen in der Hilfsmittelversorgung absehbar sind.

Die DAK geht jetzt noch einen Schritt weiter. 14.000 Stomaträgern will sie ab April kommenden Jahres den Versorger vorschreiben. Ein Wahlrecht gibt es für die Versicherten der DAK dann nicht mehr. Und das erzeugt zunächst einmal große Verunsicherung: Welcher Versorger wird mich zukünftig versorgen? Kommt dann noch jemand zu mir nach Hause, wenn ich Hilfe benötige? Kommt meine Lieferung weiter pünktlich bei mir an? Was, wenn das alles mit dem neuen Versorger nicht funktioniert?

Die negativen Folgen von Ausschreibungen sorgten in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Besonders Menschen mit einer Inkontinenz sind in vielen Fällen unterversorgt oder müssen aus der eigenen Tasche draufzahlen, wenn sie die bisher gewohnt guten Windeln oder Vorlagen weiter nutzen möchten.

Die Politik wurde deshalb aktiv und seit April 2017 ist das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungs Gesetz (HHVG) in Kraft. Das HHVG verbietet die Ausschreibung bei Hilfsmitteln mit einem „hohen Dienstleistungsanteil“. Und der liegt nach der Meinung vieler auch bei der Stomaversorgung vor. Nicht nur in der ersten Zeit, wenn Stomaträger den selbständigen Umgang mit den Hilfsmitteln lernen müssen, sondern auch später, bei auftretenden Versorgungsproblemen oder wenn die Hilfsmittel aufgrund veränderter Lebensumstände angepasst werden müssen.

Ignoriert die DAK hier also bewusst den Willen des Gesetzgebers? Der Branchenverband der Hersteller- und Handelsunternehmen für Medizintechnik BVMed sieht das so. Ausschreibungen im Bereich der Versorgung von Patienten mit künstlichem Darmausgang widersprechen nicht nur dem Willen des Gesetzgebers, sondern gefährden auch die Lebensqualität der Betroffenen, heißt es in der vergangene Woche veröffentlichen Pressemitteilung des BVMed.

Ähnlich beurteilt der Vorstand der Selbsthilfe Stoma-Welt e.V. die Ausschreibung der DAK. Er erwartet negative Folgen für alle Stomaträger, sollte die DAK ihre Ausschreibung erfolgreich abschließen.

Wir bleiben am Ball und halten euch in den kommenden Wochen über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

Quellen: eigene Recherche

Bildquelle: Fotolia © Jenny Sturm