Die Kritik an der Ausschreibung der DAK-Gesundheit reißt nicht ab. Während sich die Krankenkasse selbst im Recht sieht, berichten immer mehr Stomaträger über schlechte Erfahrungen die sie bereits in anderen Versorgungsbereichen mit Ausschreibungen machen mussten. Dabei werden sie von Stomatherapeuten unterstützt, die bei weiter sinkenden Hilfsmittel-Pauschalen für eine gute Versorgungs-Qualität keinen Spielraum mehr sehen. Und auch das Bundesversicherungsamt hat Ermittlungen aufgenommen.

Abbildung: eine Stempalabdruck ziegt das Wort Ausschreibung und der Zeiger eines Barometers steht im roten BereichAnfang November hat die DAK-Gesundheit eine Ausschreibung für die Stomaversorgung ihrer Versicherten gestartet. Was noch vor Weihnachten unter Dach und Fach sein sollte, entpuppt sich eher als Dauerbrenner. Aufgrund der hohen Anzahl von Fragen und Eingaben musste das Angebotsverfahren gestern bereits zum dritten Mal verlängert werden und läuft jetzt noch bis zum 26. Januar.

In der Zwischenzeit machen immer mehr Stomaträger/-innen ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit Ausschreibungen in anderen Hilfsmittel-Bereichen öffentlich. In den Kommentaren zur Petition, die einen Stopp der Stoma-Ausschreibung der DAK fordert, berichten sie von einer Zwei-Klassen-Versorgung. So z.B. in einem Kommentar vom 21.12.2017: „Gleiches haben wir schon mit den Hilfsmitteln für Inkontinenz erlebt. Qualität schlechter oder Zuzahlung erforderlich.“ In einem weiteren Kommentar heißt es:

Ich bin selber Stomaträger und habe zusätzlich einen künstlichen Blasenausgang. Eine Änderung des Versorgers durch Ausschreibung der TK musste ich schon hinnehmen und mich auf neue Produkte umstellen.

Kommentar zur Petition vom 10.12.2017

Pflegeexperten solidarisieren sich mit Betroffenen

Ausschreibungen für Stoma- und Inkontinenz-Hilfsmittel sind vom Gesetzgeber unerwünscht, da sie mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden sind, so die Beurteilung der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz, Wunde (FgSKW) in einem aktuellen Positionspapier. Sie bezieht sich damit auf das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Darin werden Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil für nicht zweckmäßig erklärt. Dass diese Entscheidung des Gesetzgebers richtig ist, begründet die Vereinigung für Pflegefachkräfte ebenfalls mit den negativen Erfahrungen nach früheren Ausschreibungen.

Ich arbeite als Pflegeexpertin im Fachhandel und sehe, dass bei niedriger werdenen Abgeltungsbeträgen die Quantität und Qualität der Beratung deutlich sinkt, was zu Versorgungsproblemen bei den Betroffenen führen wird. Diese werden sich in der Folge in höheren Behandlungskosten niederschlagen.

Kommentar zur Petition vom 11.12.2017

Das Bundesversicherungsamt ermittelt

Wie mehrere Medien seit Montag berichten, hat auch das Bundesversicherungsamt (BVA) Ermittlungen aufgenommen. Frank Plate, der Präsident der Aufsichtsbehörde, bestätigte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass die Ausschreibung der DAK „durchaus einen hohen Dienstleistungsanteil“ hat. Darüber hinaus müssten bei der Bewertung der abgegebenen Angebote zu mindestens 50% Qualitätskriterien berücksichtigt werden. Die Krankenkasse hat aber mit 80% den Preis als wichtigstes Zuschlagskriterium angesetzt.

Die DAK sieht sich selbst weiter im Recht. Der GKV-Spitzenverband habe bestätigt, dass sie in ihrer Ausschreibung „besonderen Wert und große Sorgfalt“ auf die Versorgung der Stomaträger gelegt habe. Auch der hohe Ansatz des Preises widerspreche nicht den Vorgaben des HHVG, da die Qualitätsanforderungen an die Stomaversorgung in der Ausschreibung detailliert beschrieben sind und weit über dem üblichen Standard liegen.

Noch ist das Ende offen, aber der Druck auf die DAK steigt spürbar.

Quellen:

Petition gegen die Ausschreibung der Stomaversorgung durch die DAK-Gesundheit, openpetition.de, abgerufen am 9.1.2018 um 22:30 Uhr,

Positionspapier der FgSKW e.V. gegen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich, MagSi Magazin Ausgabe 75,

Zahlen Krankenkassen nur für Billigprodukte? Artikel der FAZ vom 8.1.2018, Seite 15,

Aufsicht ermittelt gegen Krankenkassen wegen Heil- und Hilfsmittelausschreibungen, aerztablatt.de, abgerufen am 9.1.2018 um 22:30 Uhr

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