Hilfsmittel für die häusliche Pflege werden immer hochentwickelter, Gesetze ändern sich stetig. Überall in Deutschland stehen den Betroffenen Sanitätshäuser beratend und unterstützend zur Seite. Im Mittelpunkt stehen dabei stets der Mensch sowie die persönliche Beziehung zwischen Pflegepersonal und Patient.

Manuela Simon war 30 Jahre lang Nachtschwester im geschlossenen Pflegebereich einer Diakonie. Die heute 55-jährige hat in ihrem Berufsleben viel gesehen, hat am Leid anderer teilgenommen, sie gepflegt, war für sie da. 2013 erlebte sie dann ihren eigenen Schicksalsschlag: Die Diagnose lautete: Dickdarmkrebs! Ihr Leben veränderte sich von einem Moment auf den anderen. Nach zahlreichen Klinikaufenthalten, Chemotherapien und Bestrahlungen noch im selben Jahr, lebt sie wieder mit ihrem Mann Georg, zwei Söhnen sowie ihrer Tochter und deren zwei Kindern in ihrem Häuschen im Pfälzer Bergland. Ihre zweite Tochter wohnt nicht mehr zuhause.

Der Tagesablauf pendelt sich wieder ein

In der abgeschiedenen Region bekommt sie die Ruhe, die sie braucht. Sie kommt inzwischen weitgehend alleine klar. „Nachdem ich aus der Klinik heimgekommen war, musste meine Familie mithelfen, da war ich noch ziemlich schwach“, sagt sie. Manuela Simon ist sowohl auf einen künstlichen Darmausgang, eine sogenannte Colostomie, angewiesen, als auch auf eine Nephrostomie, eine äußere Ableitung des Urins. Damit ist die Aufrechterhaltung der Nierenfunktion gewährleistet. „Der Tagesablauf pendelt sich mit der Zeit ein“, verrät sie. „Morgens spüle ich, durch eine konsequente Ernährung klappt das alles“, erzählt Simon weiter. Über den Tag könne sie wieder ganz normal am Leben teilnehmen.

Der persönliche Kontakt zählt

Seit Manuela Simon die Hilfsmittel braucht, ist sie Kundin beim ANK Sanitätshaus in Kaiserslautern. Ambulanten Pflegedienst benötigt sie keinen. „Durch das Engagement des Sanitätshauses ist meine Familie weitgehend entlastet“, freut sich die Mittfünfzigerin. Was nicht zuletzt auch an der Leidenschaft für Menschen und der langjährigen Erfahrung von Stefanie Doll liegt. Sie ist Pflegeexpertin Stoma, Inkontinenz und Wunde bei dem Pfälzer Sanitätshaus. „Die Hilfsmittel bringt Stefanie nach Bedarf, ansonsten kommt sie mindestens einmal im Monat zum Kundengespräch“, erklärt Frau Simon. Die Tatsache, dass Stefanie Doll auch noch am Abend per Handy zu erreichen ist, zaubert Manuela Simon ein Lächeln ins Gesicht. „Das ist aber in der Sanitätshausbranche so üblich“, erklärt sie mehr als Krankenschwester, denn als Patientin.

 

Beratung im Sanitätshaus ANK, Copyright emotionpic

In der Pflicht, für die Patienten da zu sein

Die Sanitätshäuser sehen sich, genau wie die ambulanten Pflegedienste, in der Pflicht, für ihre Patienten da zu sein. Zum einen in der Beratung, was die Versorgung mit Hilfsmitteln betrifft, zum anderen mit Menschlichkeit. „70 bis 80 Prozent unserer Arbeit besteht aus Psychologie“, weiß Stefanie Doll, die ebenfalls gelernte Krankenschwester ist. Denn Voraussetzung, damit man im pflegenden Außendienst eines Sanitätshauses arbeiten darf, ist eine Krankenpflegeausbildung. „Wichtig ist auch Sensibilität, denn wenn wir zu den Patienten nach Hause gehen, betreten wir ja deren Privatsphäre“, erklärt die engagierte

Sanitätshausmitarbeiterin.

Handlungsbedarf in der Zusammenarbeit aller Beteiligten

Ein weiterer Schwerpunkt, der Mitarbeiter von Sanitätshäusern beschäftigt, ist, stets die gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen im Auge zu behalten und diese zum Wohle der Patienten umzusetzen. Trotz des seit 1. Januar geltenden Pflegestärkungsgesetzes sieht der kaufmännische Leiter des ANK Sanitätshauses, Heinrich Schmitz-Ulrich, noch Handlungsbedarf von öffentlicher Seite und in der Zusammenarbeit aller Beteiligten zugunsten der Patienten.

Die Bedürfnisse der Patienten individuell und übergreifend koordinieren

Über die Möglichkeit der Sanitätshäuser, effizientes Case Management zu betreiben, macht sich Schmitz-Ulrich so seine Gedanken. Im Rahmen der „Fallanalyse“, wie man es übersetzen kann, werden etwa in Kliniken, Reha-Zentren oder eben in Sanitätshäusern die Bedürfnisse von Patienten individuell und übergreifend koordiniert. Gerade für die Sanitätshäuser stellt sich dabei das Problem des derzeitigen Ausschreibungssystems der Krankenkassen. Für Heinrich Schmitz-Ulrich ist dadurch ein umfassendes Eingehen auf die Bedürfnisse der Patienten nicht optimal gewährleistet. „Wenn eine Krankenkasse fünf Produkte ausschreibt, kann es sein, dass sie dann von fünf verschiedenen Lieferanten bedient wird. Da kann ein Case Manager seiner Aufgabe, das richtige Hilfsmittel einzusetzen, gar nicht mehr nachkommen, weil er nicht weiß, welches von der Krankenkasse überhaupt bezahlt wird“, so der Sanitätshausprofi. Eine Alternative sei, dem Patienten einen gewissen Betrag in die Hand zu geben, mit dem er im Rahmen der Beratung selbst einkaufen könne. Und was darüber hinausgehe, müsse er selbst bezahlen.

Eine wichtige Entscheidung für das zukünftige Leben

Ähnlich sieht das auch Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und nimmt dabei konkret die Kliniken in die Verantwortung. „Gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die Entlassung aus dem Krankenhaus, insbesondere bei Schlaganfallpatienten, mit wichtigen Entscheidungen für das zukünftige Leben verbunden“, so Tews. Das Entlassungsmanagement aus dem Krankenhaus, die Wahl der gewünschten und optimalen Versorgung sowie die Beratung und Begleitung der Person auch nach der Entlassung sei zentral für die Rehabilitation und die optimale medizinisch-pflegerische Versorgung.

Ein zweiter Punkt beschäftigt ebenfalls Branche und Patienten. Es ist schon lange im Gespräch, dass Hilfsmittel von ausgebildetem Pflegepersonal verschrieben werden dürfen. Derzeit können das nur Ärzte. „Dass das umgesetzt wird, das erlebe ich nicht mehr“, zeigt sich Stefanie Doll von der Langsamkeit der Berliner Mühlen enttäuscht. „Im Vergleich zu anderen Ländern haben wir in Deutschland aber ein gutes Gesundheitssystem.“, zieht Heinrich Schmitz-Ulrich ein Fazit seiner langjährigen Tätigkeit im Sanitätshauswesen. Tews fügt hinzu: „Auch das 1. Pflegestärkungsgesetz hat für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige einige Verbesserungen bewirkt. Fast alle Leistungsbeträge wurden um circa vier Prozent angehoben.“

Text: Michi Jo Standl

Bildquelle: © ANK Sanitätshaus + Orthopädietechnik GmbH

Der Text ist erstmals im SANITÄTSHAUS AKTUELL Magazin – Ausgabe 2/2015 erschienen.