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Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen in ihren Verträgen mit Leistungserbringern die Beschäftigung von Stomatherapeuten fordern. Das entschied das bayerische Landessozialgericht am vergangenen Dienstag und setzte damit ein deutliches Signal. Krankenkassen dürfen von ihren Vertragspartnern zusätzliche Mitarbeiter-Qualifizierungen für die Versorgung von Stomaträgern fordern, die über die gesetzlichen Vorgaben und die Bestimmungen des neuen Präqualifizierungsverfahrens hinaus gehen.

Abbildung Justizia

Ob Stomaberater, Stomatherapeut oder Pflegeexperte Stoma, eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es nicht. Prinzipiell kann jeder als selbst erklärter Experte tätig werden, wenn er weiß wie man Platten und Beutel klebt. Was die Definition, aber vor allem die Umsetzung von Qualitätsstandards in der Stomatherapie schwer macht. Ein Dilemma auch für die Krankenkassen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der eigenen Versicherten.

Eine qualifizierte Anleitung und Betreuung von Stomaträgern beugt Komplikationen, Fehl- und Überversorgungen vor. Was sich am Ende für jede Krankenkasse rechnet. Die AOK Bayern fordert in ihrem Leistungsvertrag die Beschäftigung von Fachkräften mit Weiterbildung zum "Pflegeexperten Stoma+Inkontinenz+Wunde" nach den Kriterien des DVET/DBfK, eine Weiterbildung für Pflegekräfte mit mehr als 700 Unterrichtseinheiten und qualifizierter Abschlussprüfung.

Gegen diese Anforderung klagten mehrere Unternehmen. Zur fachlichen Leitung der Versorgung von Stomabetroffenen in einem Unternehmen sei die Berufsqualifikation des Meisters der Orthopädie-Technik völlig ausreichend, so die Kläger. Weitere personelle Qualitätsanforderungen dürften die Krankenkassen nicht stellen. Dieser Ansicht erteilte das Gericht eine klare Absage und wies die Klage im Berufungsverfahren ab. In erster Instanz hatte das Sozialgericht München bereits ähnlich entschieden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und aufgrund der bundesweiten Bedeutung der Entscheidung besteht für die klagenden Unternehmen die Möglichkeit der Revision vor dem Bundessozialgericht (Az.: L 4 KR 200/09). Dennoch hat das Gericht der qualifizierten Weiterbildung in der Stomatherapie den Rücken gestärkt. Aus Sicht der Stomaträger eine positive Entscheidung, denn eine anerkannte Berufsqualifikation für Stomatherapeuten ist längst überfällig. Bereits im Jahr 2000 forderte die Deutsche ILCO e.V. den Gesetzgeber in ihrer "Leitlinie Stomaberatung" auf, Regelungen für eine Zertifizierung der Fachqualifikation zu schaffen.

Quellen: DVET Fachverband Stoma und Inkontinenz e.V. [1], Leitlinie "Stomaberatung" der Deutschen ILCO e.V. [2]

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