„Bei der Versorgung mit einigen Hilfsmitteln läuft derzeit etwas mächtig schief“ stellt Karl-Josef Laumann in einem aktuellen Positionspapier fest. Unter anderem bemängelt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, dass das Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenz-Hilfsmittel zuletzt vor rund 23 Jahre aktualisiert wurde. Auch für Hilfsmittel zur Stomaversorgung ist eine Aktualisierung des Verzeichnis überfällig.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann auf dem Podium einer Veranstaltung

Vor zwei Wochen berichtete das ARD-Magazin Plusminus darüber, wie Versicherte um eine angemessene Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmittel kämpfen müssen. Die Qualität der von den Kassen übernommenen Windel-Versorgungen nimmt seit Jahren stetig ab. Dabei haben Betroffene einen Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige Hilfsmittel-Versorgung. Aber ist dieser Anspruch noch erfüllt, wenn man immer wieder im Nassen sitzt oder gar Gefahr läuft nicht mehr gesellschaftsfähig zu sein, weil es ständig riecht?

Schuld an der Situation ist das Preis-Dumpig der Kassen, die zum Teil weniger als 15 Euro im Monat für Inkontinenz-Hilfsmittel zahlen. Ist deren Qualität nicht ausreichend, muss man aus eigener Tasche drauf zahlen, um eine höherwertige Versorgung zu erhalten. Oder mit der Krankenkasse in die Diskussion gehen und um eine bessere Hilfsmittelversorgung kämpfen.

„[...] die Versicherten haben einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen – und zwar ohne Aufzahlung“, stellt Karl-Josef Laumann in seinem Positionspapier fest. Und so sieht auch der Patientenbeauftragte eine der Ursachen für die Fehlentwicklung in der Ausschreibung von Hilfsmittelverträgen. Den Zuschlag erhält in aller Regel der Versorger mit dem günstigsten Preisangebot. Andere Kriterien wie Qualität, individueller Bedarf und zuverlässige Lieferung spielen nur eine untergeordnete Rolle. Das soll sich jetzt ändern.

Weiter bemängelt Laumann die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnis. Das Verzeichnis listet die medizinischen Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und beschreibt auch die damit verbundenen Qualitätsanforderungen. Für Inkontinenz-Hilfsmittel wurden diese Anforderungen zuletzt vor rund 23 Jahren aktualisiert. Folgerichtig fordert der Patientenbeauftragte die regelmäßige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis, zu der der GKV-Spitzenverband eigentlich schon heute gesetzlich verpflichtet ist.

Signalwirkung auch für Stomaträger

Das Positionspapier ist auch ein Signal an die Versorgung von Stomaträgern. Auch hier ist die Ausschreibung der Hilfsmittelverträge immer wieder ein Diskussionsthema. Betrachtet man die Folgen der Ausschreibungen für Inkontinenz-Betroffene, war und ist es nach wie vor richtig, für die Versorgung von Stomaträgern von Ausschreibungen abzusehen und diese nicht alleine Billiganbietern zu überlassen.

Und auch die letzte Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis liegt für Hilfsmittel zur Stomaversorgung schon länger zurück, das Verzeichnis entspricht nicht mehr in allen Punkten dem aktuellen medizinischen Stand. Kriterien für eine gute Stoma-Versorgung, die an anderer Stelle schon länger Konsens sind, werden im Hilfsmittelverzeichnis bislang nicht berücksichtigt. Darunter die prominente Stomaanlage und das Anzeichnen der Stoma-Position vor der Operation.

Aufgrund der aktuellen Kritik hat der GKV-Spitzenverband für Inkontinenz-Hilfsmittel bereits einen Entwurf für die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnis vorgelegt. Es ist zu wünschen, dass dies für Stoma-Hilfsmittel ebenfalls bald der Fall ist.

Quelle: eigene Recherche