Die Qualität in der Versorgung von Stomaträgern ist in Deutschland sehr unterschiedlich, dass erleben wir in Berichten von Betroffenen immer wieder. Angefangen bei der Vorbereitung zur OP in der Klinik, bis hin zur Überleitung in die selbständige Versorgung zu Hause und die nachfolgende Betreuung bei Versorgungsproblemen.

Viele Leistungserbringer sind sich dabei ihrer für Stomaträger enorm wichtigen Rolle bewusst. Das Fachwissen und Engagement ihrer Experten hat elementaren Einfluss auf die Lebensqualität ihrer Kunden. Aber es gibt nach wie vor zu viele Fälle, in denen augenscheinlich mehr Wert auf gute Umsätze anstatt auf gute Versorgung gelegt wird. Eine Situation die sich nicht einfach von alleine ändert, ganz besonders in Zeiten sinkender Erstattungspreise und zunehmenden Pauschalvereinbarungen.

Einige Krankenkassen schreiben jetzt in den neu vergebenen Verträgen vor, dass Leistungserbringer zur Versorgung von Stomapatienten spezialisierte Fachkräfte beschäftigen müssen. Beispielsweise sieht ein bereits im Jahr 2008 veröffentlichter Vertragsentwurf eine qualitätsgesicherte Stomaversorgung vor, in der von einem regional tätigen Leistungserbringer mindestens ein Mitarbeiter (mind. 20 Wochenstunden) gefordert wird, der über die Weiterbildung zur Fachkraft für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgungen verfügt nach den Richtlinien des ECET bzw. DVET.

Ein Ansatz der durchaus Schule machen kann und der zugleich eine seit langem bestehende Forderung der Selbsthilfevereinigungen und des Wirtschaftsverbands BVMed erfüllt. Und ein Schritt hin zur Anerkennung von Expertenstandards in der Stomaversorgung.

Zurzeit gehen einige Leistungserbringer gerichtlich gegen die vertraglichen Forderungen der Krankenkassen vor. Vor allem kleinere Versorger fühlen sich benachteiligt, da sie qualifizierte Fachkräfte oft nicht voll auslasten können. Allerdings stellt sich gerade bei den kleinen dank GKV-WSG die Frage, ob man sich auch in Zukunft eigenständig am Markt behaupten kann und nicht eher den Weg in Kooperationen und Partnerschaften gehen muss. Und dann sollte es auch wieder möglich sein, die Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Stomaversorgung zu erfüllen.