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Versorgungspauschalen sind keine Höchstbeträge

14. Februar 2012 · Autor: HM · Druckversion Druckversion

Die Zeitabstände in denen sich Patienten auf Neues einstellen müssen werden immer kürzer. Da schliessen sich Krankenkassen zu größeren Einheiten zusammen, andere müssen Insolvenz anmelden und der Gesetzgeber verabschiedet immer neue Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen. So zum Beispiel die Vorschrift dass ich Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen nicht mehr unbedingt beim Sanitätshaus oder der Apotheke meines Vertrauens beschaffen kann. Heutzutage geht das nur noch wenn sie Vertragspartner meiner Krankenkasse sind.

Immer wieder berichten uns Stomaträger von zusätzlich geforderten Aufzahlungen für Stomaartikel, weil ihr Hilfsmittelverbrauch über der Stomapauschale ihrer Krankenkasse liegt.
Immer öfter berichten
uns Stomaträger von
zusätzlich geforderten
Aufzahlung für
benötigte Stomaartikel

Dann gibt es noch Pools für wiederverwertbare Hilfsmittel, Festbeträge, Versorgungspauschalen usw. Kein Wunder dass da manche nicht mehr durchblicken und vorbehaltlos den Informationen ihrer Versorger vertrauen. Schließlich sind sie ja deren Kunden – und das oft mit erheblichen Umsätzen und über viele Jahre hinweg. Doch leider wird dieses Vertrauen viel zu oft ausgenutzt.

Allgemein bekannt ist, dass der Handel immer wieder Fabrikate bevorzugt empfiehlt, bei denen er ein paar Prozente mehr Rabatt bekommt oder andere Vorteile hat. Damit könnte man ja noch leben wenn es nicht auch Praktiken geben würde, die schon fast kriminell die Kunden unter Druck setzen. Insbesondere bei den Versorgungspauschalen für Inkontinenz- oder Stomaversorgungen, die die Krankenkassen neuerdings immer öfter mit Homecarefirmen und Sanitätshäusern vereinbaren, wird von den Versorgungsunternehmen oft ein falsches Spiel getrieben. Denn diese Pauschalvereinbarungen gelten nur für das Verhältnis von Krankenkassen und Versorgern untereinander. Sie gelten nicht für Patienten die solche Hilfsmittel benötigen.

Pauschalen sind Durchschnittsbeträge, die aus statistischen Werten einer Vielzahl von Anwendern ermittelt und dann zwischen Krankenkassen und Handel ausgehandelt werden. Das beinhaltet natürlich auch, dass Kunden mit einem höheren Bedarf keinen Aufschlag bezahlen müssen ebenso wie sie für einen geringeren Bedarf keine Gutschrift bekommen. Eigentlich logisch, aber nicht unbedingt lukrativ. Nur so ist es zu erklären dass immer öfter die ohnehin schon verunsicherten Kunden von ihren Versorgern hören müssen „Ihr Bedarf ist höher als das was die Krankenkasse uns bezahlt. Entweder wir liefern weniger oder Sie müssen den Rest privat bezahlen“ oder auch „Diese Katheter sind zu teuer. Für die Pauschale, die wir von der Krankenkasse bekommen können wir nur die Katheter XY liefern. Wenn Sie das Fabrikat nicht wechseln wollen müssen Sie die Differenz selbst übernehmen.“

Um solche eigenmächtig festgesetzten und rechtlich unzulässigen „Höchstbeträge“ zu vermeiden hilft nur ein Anruf bei der Krankenkasse oder notfalls ein Lieferantenwechsel. Gefallen lassen sollte man sich das auf keinen Fall. Denn jeder gesetzlich Versicherte hat gegenüber seiner Krankenkasse den Anspruch auf die kostenlose Versorgung mit den von ihm benötigten Hilfsmitteln sowohl was die Menge als auch was die Qualität und Ausführung angeht.

Kategorie: Soziales