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SenSura jetzt mit 30 Beuteln Packungsinhalt

25. Januar 2010
Werbung: Sie lesen einen Beitrag unseres Sponsors

Einfach ausliefern und abrechnen

SenSura Beutel gibt es ab sofort in einer Packungseinheit mit 30 Beuteln. So können Leistungserbringer die monatliche Stomaversorgung einfach und problemlos mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Dies spart Zeit bei den Arbeitsprozessen.

Freude am Produkt für alle Beteiligten

Coloplast SenSura Packungsumstellung

SenSura bietet Stomaträgern Sicherheit durch den hochwertigen 2-Schicht-Hautschutz. Viele weiterentwickelte Produkteigenschaften machen SenSura zudem besonders anwenderfreundlich. Auch alle Leistungserbringer sollen SenSura problemlos und unkompliziert einsetzen können. Deshalb ändert Coloplast jetzt die Packungseinheit und kommt damit dem Wunsch der Leistungserbringer nach. SenSura mit 30 Beuteln Inhalt lässt sich einfach auf Monatsbasis abrechnen. Die hierdurch gewonnene Zeit kommt der Beratung von Stomaträgern zugute.

Alle SenSura Packungen mit 30 Beuteln Inhalt bekommen eine neue Artikelnummer. Der alten fünfstelligen Artikelnummer wird einfach eine „1“ hinzugefügt. Der Preis je Beutel verändert sich nicht und die Produktqualität bleibt selbstverständlich unverändert hoch. Für eine problemlose Übergangsfrist ist SenSura mit 40 Beuteln je Packung noch bis zum 30. September 2010 erhältlich. Für Informationen steht der Coloplast Beratungsservice gern zur Verfügung.

Kategorie: Hersteller & HomeCare, Neues von unseren Sponsoren

Stomaversorgung 2010 – was ist neu?

06. Januar 2010 · Autor: HM · Druckversion Druckversion

Zum 31.12.2009 ist eine Übergangsregelung ausgelaufen, nach der jeder Lieferant, der am 31.12.2007 zur Lieferung von Hilfsmitteln berechtigt war, auch weiter liefern durfte. Jetzt dürfen das nur noch Vertragspartner der Krankenkassen. Dazu machen diese Ausschreibungen und schließen mit solchen Firmen Verträge ab, die vom Preis her günstig sind und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Das sind nicht nur die überregional tätigen Homecare-Unternehmen, sondern auch regionale Homecarefirmen und Sanitätshäuser, die in einem sogenannten „Präqualifizierungsverfahren“ ihre Befähigung für eine qualifizierte Versorgung nachgewiesen haben. Bei der Stomaversorgung gehört dazu z. B. die Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Stomatherapeuten, die sich auch regelmäßig weiterbilden müssen.

Die Kassen haben nicht nur einen einzigen Versorgungsvertrag für eine bestimme Produktgruppe, sondern in der Regel Verträge mit eine Vielzahl von Versorgern. Sie teilt den betroffenen Anwendern mit wo sie zukünftig ihre Stomaversorgung bestellen können. Wird nur ein Unternehmen genannt, kann man nachfragen welche Firmen außerdem noch liefern dürfen und prüfen, ob der bevorzugte Versorger dazu gehört.

Da die Versorgungen nicht abgeholt werden müssen, sondern nach dem Sachleistungsprinzip frei Haus zu liefern sind ist auch eine größere Entfernung zu einem Versorger kein Problem. Wichtig ist, dass es von dieser Firma Stomatherapeuten/innen „in der Nähe“ gibt, die im regionalen Bereich tätig und kurzfristig erreichbar sind. Ist das nicht der Fall kann man den Lieferanten ablehnen und auf der Belieferung durch ein anderes Unternehmen beharren. (weiterlesen …)

Kategorie: Gesundheitspolitik, Soziales

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