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Wegfall des Patientenwahlrechts und die möglichen Folgen für Stomaträger

01. April 2007 · Autor: CL · Druckversion Druckversion

Mit der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform der Großen Koalition ergeben sich zahlreiche neue Regelungen im deutschen Gesundheitssystem. Neben den in der Presse besonders hervor gehobenen positiven Änderungen wie Pflichtversicherung und das Recht auf Rehabilitation und Impfungen fällt aber auch das so genannte Patientenwahlrecht weg. Davon sind besonders auf medizinische Hilfsmittel angewiesene Personen betroffen. Konkret bedeutet die Änderung des Patientenwahlrechts: gesetzliche Krankenversicherungen können ihren Stomaträgern in Zukunft vorschreiben, bei welchem Anbieter sie ihre Produkte zur Stomaversorgung beziehen sollen. (weiterlesen …)

Kategorie: Gesundheitspolitik

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